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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
Band Pro Munich GmbH
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Band Pro Munich gelten soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Gegenbestätigungen von Kunden unter Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Band Pro Munich in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen an den Kunden vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Angebote / Auftragsbestätigungen
2.1. Angebote von Band Pro Munich sind freibleibend, sofern sie seitens Band Pro Munich nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Technische Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Alle auf der Internetseite www.16x9europe.de angebotenen Waren stellen eine Aufforderung zum Angebot dar, d. h. im Falle der Nichtverfügbarkeit muss die Ware nicht geliefert werden. Durch die Bestellung des Kunden wird ein Angebot abgegeben, welches durch die Absendung der Ware durch uns, nicht durch die Bestätigung des Eingangs der Bestellung, angenommen wird.
Wir verkaufen keine Waren an Minderjährige und andere beschränkt geschäftsfähige Perso-nen, sofern die Waren nicht von dem gesetzlichen Vertreter bestellt werden.
2.2. Die Preise verstehen sich, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, ab Sitz Band Pro Munich ohne Steuern, Verpackung, Versicherung, Fracht, Zoll sowie alle sonstigen Auslagen und Spe-sen.
Lieferungen und Leistungen, für die keine bestimmte Vergütung vereinbart wurde, werden nach Maßgabe der bei Eingang der Bestellung geltenden Band Pro Munich-Preisliste berechnet.
2.3. Bei Verbesserungen und Modeländerungen von Vorlieferanten behält sich Band Pro Munich Abweichungen von ihren Verkaufsunterlagen, Angeboten und Auftragsbestätigungen vor, soweit diese Abweichungen für den Kunden zumutbar sind.
2.4. Aufträge und mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Band Pro Munich. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Für die Auftragsbestätigung behält sich Band Pro Munich eine Frist von 2 Wochen vor. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Soweit der Umfang der Bestellung von dem An-gebot von Band Pro Munich abweicht, behält sich Band Pro Munich vor, die Konditionen entsprechend zu ändern. Band Pro Munich ist erst nach Bestätigung der neuen Konditionen durch den Kunden zur Lieferung verpflichtet.
Bestellt ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird Band Pro Munich den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindli-che Annahme der Bestellung dar. Die Zugangs-bestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegen-leistung wird unverzüglich zurückerstattet, falls diese bereits erbracht wurde. Sofern ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von Band Pro Munich gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst diesen AGB per E-Mail zugesandt.
Einwände gegen Auftragsbestätigungen müssen schriftlich sofort, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Ausstellungsdatum, in jedem Falle jedoch vor Beginn der Leistungserbringung bei Band Pro Munich eingehen. Spätere Einwände werden nur durch schriftliche Bestätigung durch Band Pro Munich berücksichtigt.
2.5. Bestellungen können schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail, telefonisch oder per Internet erfolgen.
Bei Bestellungen per Internet sucht der Kunde den zu bestellenden Artikel entweder über die Artikelsuche, über die Suche per Alphabet oder über die Rubriken. Erscheint das gewünschte Produkt auf dem Bildschirm, so kann die Menge verändert und durch das Anklicken des But-tons „kaufen“ in den Warenkorb aufgenommen werden. Wenn keine weitere Produkte in den Warenkorb aufgenommen werden sollen, so gelangt der Kunde über den Warenkorb zur „Kasse“. Nach der Anmeldung kann der Kunde den Umfang der Bestellung prüfen und hiernach ggf. die Bestellung auslösen. Es erfolgt eine Belehrung über die Widerrufs- und Rückgaberechte des Kunden. Durch das Absenden der Bestellung wird ein rechtsverbindliches Angebot abgegeben.
§ 3 Zahlungsbedingungen
3.1. Zahlungen sind vereinbarungsgemäß unbar und kostenfrei auf das von Band Pro Munich an-gegebene Konto ohne Abzug von Skonto zu leisten. Scheckzahlung bedarf einer gesonder-ten Vereinbarung.
3.2. Sofern im Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes bestimmt ist, sind alle Zahlungen ohne jeden Abzug 10 Tage nach Rechnungsstellung zu leisten. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn Band Pro Munich innerhalb der vorgenannten Frist über den Betrag frei verfügen kann. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, hat er während des Verzugs eine Geldschuld mit acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 Abs. 1 BGB zu verzinsen. Band Pro Munich behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
3.3. Der Kunde kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche, gleich aus welchem Rechtsverhältnis, rechtskräftig festgestellt wurden oder durch Band Pro Munich anerkannt sind.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3.4. Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme oder Rechnung leisten. Bei Neukunden wird nur gegen Vorkasse oder Nachnahme geliefert.
§ 4 Lieferungen
4.1. Lieferzeiten sind seitens Band Pro Munich nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt nur dann, wenn der Kunde seinerseits sich vertragsgetreu verhält, insbesondere hinsichtlich der zwischen den Parteien vereinbarten Lieferbedingungen.
4.2. Höhere Gewalt und andere von Band Pro Munich nicht zu vertretende Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können, insbesondere Liefer-verzögerungen beziehungsweise Nichtbelieferung durch Lieferanten von Band Pro Munich im Rahmen eines kongruenten Deckungsgeschäfts, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeits-kämpfe, Werkstoff- und Energiemängel berechtigen Band Pro Munich, die Lieferung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Ersatzansprüche erwachsen. Zum Rücktritt ist Band Pro Munich erst berechtigt, falls eine spätere Lieferung nicht möglich ist. Band Pro Munich hat den Kunden in diesen Fällen unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware zu informieren und im Falle des Rücktritts eine etwaige, bereits erbrachte Gegenleistung des Vertragspartners unverzüglich zurück zu erstatten.
4.3. Band Pro Munich ist zu Teillieferungen und zum Stellen von Teilrechnungen berechtigt.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und/oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde hat den Nachweis über die pflegliche Behandlung im Zweifel zu führen.
§ 5 Versand und Gefahrübergang
5.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung „ab Standort“, d.h. dem Sitz von Band Pro Munich, vereinbart.
5.2. Der Versand der Waren erfolgt auf Kosten des Kunden und - soweit keine andere Weisung erteilt ist - an die Adresse des Kunden, wie sie im Bestellschein angegeben ist. Band Pro Munich übernimmt keine Gewähr für den billigsten und/oder schnellsten Versendungsweg.
5.3. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung be-stimmten Personen oder Anstalt auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme im Verzug ist.
5.4. Ist der Kunde Verbraucher, so gelten folgende Regelungen:
Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenser-klärung innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegen-über Band Pro Munich zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Der Verbraucher ist bei der Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Aus-übung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40,00 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40,00 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
§ 6 Gewährleistung
6.1. Unternehmer müssen Band Pro Munich offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wo-chen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Ab-sendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mangelrüge. Verbraucher müssen Band Pro Munich innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei Band Pro Munich. Unterlässt der Verbraucher diese Unter-richtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 2 Monate nach der Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussa-gen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
6.2. Ist der Kunde Unternehmer, leistet Band Pro Munich für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersatzlieferung erfolgt erst, wenn die beanstandete Sache bei Band Pro Munich eingetroffen ist. Die Kosten des Rücktransports trägt Band Pro Munich.
Band Pro Munich ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebli-che Nachteile bleibt.
6.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabset-zung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlan-gen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Män-geln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn Band Pro Munich die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Kunden zumutbar sind. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
6.4. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
6.5. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montage-/Betriebsanleitung, ist Band Pro Munich lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montage-/Betriebsanleitung verpflichtet, dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage bzw. dem vorgesehenen Betrieb entgegensteht.
Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produkti-onsbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware da.
6.6. Garantien im Rechtssinne werden von Band Pro Munich nicht gegeben. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
6.7. Der Kunde ist im Falle der Miete oder Leihe verpflichtet, auf eigene Kosten die jeweiligen Produkte gegen zufälligen Untergang und dergleichen (z.B. Diebstahl etc.) zu versichern. Auf Wunsch wird er Band Pro Munich einen entsprechenden schriftlichen Nachweis hierüber zur Ver-fügung stellen.
6.8. Die Angaben und Abbildungen, die im Onlineshop, insbesondere die in den Preislisten enthaltenen, haben rein informatorischen Charakter und stellen keine Zusicherungen dar.
Die bereit gestellten Informationen auf dieser Website wurden sorgfältig geprüft und werden regelmäßig aktualisiert. Jedoch kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben zu jeder Zeit vollständig, richtig und in letzter Aktualität dargestellt sind. Dies gilt ins-besondere für etwaige Produktinformationen der Hersteller.
Wir verweisen auf unseren Internetseiten mit Links zu anderen Seiten im Internet. Diese Seiten wurden vor der Verlinkung überprüft, es waren keine Rechtsverletzungen erkennbar. Wir ha-ben aber keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und Inhalte der verlinkten Seiten und distanzie-ren uns ausdrücklich von allen Inhalten der verlinkten Seiten Dritter, und machen uns diese Inhalt nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für alle Inhalte der Sei-ten, zu denen Links führen.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
7.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Band Pro Munich auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durch-schnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Band Pro Munich. Gegenüber Unternehmern haftet Band Pro Munich bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
7.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Band Pro Munich zure-chenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens eines Kunden .
7.3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn Band Pro Munich grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Le-bens eines Kunden.
7.4. Band Pro Munich haftet nicht für zur Weiterverarbeitung übergebenes Material sowie für Schäden und Kosten, die durch Verarbeitung entstehen. Gleiches gilt für der Band Pro Munich zur Lagerung übergebenes Material und Geräte.
7.5. Bei Verkaufsgeschäften haftet Band Pro Munich nicht für technische Änderungen, die vom Hersteller in der Fertigung vorgenommen wurden. Die Geräte genügen den einschlägigen Bestimmungen des Herstellerlandes. Ist bei bestimmten Einsätzen die Einhaltung deutscher Schutzbestimmungen nachzuweisen, obliegt es dem Kunden, für die Einhaltung dieser Vor-schriften zu sorgen und die Geräte bzw. deren Installation vor Inbetriebnahme von einer dazu berufenen Stelle auf eigene Kosten abnehmen zu lassen.
7.6. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien, Akkus oder mit der Lieferung von Ge-räten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir gemäß der Batterieverordnung verpflichtet, auf folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in Verkaufsstelle oder unmittelbarer Nähe (z. B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien aus unserem Sortiment in üblicher Menge auch per Post an uns zurücksenden. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe zum Mülltonnen-symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes „CD“, steht für Cadmium, „PB“ für Blei und „HG“ für Quecksilber.
Elektrische und elektronische Geräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Eine Entsorgung ist nur über die örtliche Sammel- und Rücknahmestellen der Kommunen möglich.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Konto-korrent), die Band Pro Munich aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zu-stehen, werden Band Pro Munich die folgenden Sicherheiten gewährt, die Band Pro Munich auf Ver-langen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
8.2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen im Eigentum von Band Pro Munich. Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Band Pro Munich als Her-steller, jedoch ohne Verpflichtung für Band Pro Munich. Erlischt das (Mit-) Eigentum von Band Pro Munich durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf Band Pro Munich übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum von Band Pro Munich unentgeltlich. Ware, an der Band Pro Munich (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
8.3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Siche-rungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehen-den Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Band Pro Munich ab. Band Pro Munich nimmt diese Abtretung bereits jetzt an. Band Pro Munich ist zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit berechtigt, diese Abtretung offen zu legen. Band Pro Munich ermächtigt den Kunden widerruflich, die an Band Pro Munich abgetretenen Forderungen für de-ren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur wi-derrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
8.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von Band Pro Munich hinweisen und Band Pro Munich unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde. Der Kunde wird die Vorbehaltsware getrennt von seinem sonstigen Eigentum verwahren und als Vorbehaltsware kennzeichnen.
8.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist Band Pro Munich berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 9 Vertraulichkeit
9.1. Der Kunde verpflichtet sich, von Band Pro Munich erhaltene vertrauliche geschäftliche und technische Informationen (insbesondere Preisvereinbarungen) streng vertraulich zu behan-deln, insbesondere nicht für Zwecke des Wettbewerbs, sondern ausschließlich für Zwecke dieses Vertrages zu verwenden. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind alle geschäftlichen, finanziellen, technischen, juristischen oder sonstigen mündlich, schriftlich oder auf sonstige Weise (insbesondere in elektronischer Form) zur Verfügung gestellten Infor-mationen und Unterlagen, es sei denn, diese Informationen sind ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung allgemein zugänglich oder waren dem Kunden ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung ohnehin bereits bekannt, was der Kunde zu beweisen hat.
9.2. Der Kunde steht dafür ein, dass die Bestimmungen dieser Vertraulichkeitsvereinbarung auch von seinen Angestellten, Erfüllungsgehilfen und Beratern beachtet werden und zwar auch nach Beendigung der jeweiligen Vertragsverhältnisse zwischen ihm und den vorge-nannten Personen.
9.3. Der Kunde unterrichtet Band Pro Munich unverzüglich, wenn ihm von Band Pro Munich übermittel-te vertraulichen Informationen bereits bekannt waren, Informationen, die Band Pro Munich als vertraulich ansieht, bekannt geworden sind oder er aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Aufforderung oder von sonstigen Dritten aufgefordert wird, vertrauliche Informationen mitzu-teilen.
9.4. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des jeweiligen Ver-tragsverhältnisses wirksam.
§ 10 Datenschutz
Band Pro Munich erhebt gegebenenfalls von Kunden personenbezogene Daten für eigene Zwe-cke, nämlich für die Erbringung der vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen. Band Pro Munich verpflichtet sich ausdrücklich dazu, dass die Verarbeitung und Nutzung der übermit-telten Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit dem deutschen und europäischen Daten-schutzrecht erfolgt. Band Pro Munich wird in jedem Fall das Datengeheimnis wahren. Band Pro Munich wird die personenbezogenen Daten gegebenenfalls auch an Dritte weitergeben, die Band Pro Munich in die Leistungserbringung einschaltet. Band Pro Munich wird in diesem Fall die Dritten verpflichten, die vorgenannten Beschränkungen zu beachten. Soweit der Kunde personen-bezogene Daten Dritter an Band Pro Munich übermittelt, steht er Band Pro Munich dafür ein, dass die Betroffenen der Übermittlung und vertragsgemäßen Verarbeitung oder Nutzung durch den Empfänger zugestimmt haben.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) oder sonstiger bi- oder multinationaler Abkommen über Kaufgeschäfte.
11.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich recht-liches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Band Pro Munich. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Ge-richtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Band Pro Munich ist auch berechtigt, vor einem Gericht, welches für den Sitz oder eine Niederlas-sung des Kunden zuständig ist, zu klagen.
11.3. Sollten einzelne Bestimmungen eines auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen abgeschlossenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Können sich die Parteien innerhalb angemessener Frist nicht auf die Formulierung der Ersatzregelung einigen, so gilt die gesetzliche Regelung.
Die vorgenannten Grundsätze gelten auch, sofern sich eine Bestimmung als undurchführbar oder lückenhaft herausstellen sollte.
§ 12 Anbieterinformationen
Band Pro Munich GmbH, Karl-Hammerschmidt-Str. 38, 85606 Dornach bei München
Telefon: 089/9454849 0
Telefax: 089/9454849 9
E-Mail: info@bandpro.de
Internet: www.bandpro.de
Geschäftsführer: Gerhard Baier
Postanschrift: Karl-Hammerschmidt-Str. 38, 85606 Dornach bei München
Berufsbezeichnung: Geschäftsführer
Handesregistergericht und Nummer: Amtsgericht München, HRB 145455
Umsatzsteuer ID-Nr. :DE 813559020








